Kein deutscher "Irrweg" bei der ISA-Übersetzung!

Das IDW behauptet bekanntlich, dass ihre IDW PS eine sachgerechte ISA-Transformation seien. ISA-Anwender halten bei dieser Aussage dem IDW vor, mit dieser Behauptung mehr dem Wunsch, als der Realität zu folgen. Von der unsäglichen Bestätigung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems mal ganz abgesehen, haben die PS wenig Skalierung, was aber die ISAs haben. Und bei den PS scheint nicht immer der Qualitätsaspekt im Vordergrund zu stehen.

 

Die Komplexität der Englischen Sprache nicht unterschätzen
Seit Jahren schon schreibt Dr. Krommes in seinem Standardwerk "Handbuch Jahresabschlussprüfung", so auch wieder in der vierten Auflage, über gravierende Mängel bei der ISA-Übersetzung. Bei einem der wichtigsten PS, dem IDW PS 300 zur Qualität des Prüfungsnachweises, kommt von Dr. Krommes ungewohnt deutliche Kritik. Auf Seite 716 lehnt er die Übersetzung des PS 300, Tz 10 ab.
Dr. Krommes empfiehlt den IDW-Übersetzern ein gutes Lexikon zur Hand zu nehmen, um wirklich zu verstehen, was mit der Formulierung "audit evidence that is persuasive rather than conclusive" gemeint ist. Auf Seite 717 weist Dr. Krommes auf die besondere Übersetzungsproblematik hin: "Mit der Globalisierung ist lediglich eine Verbreitung des Common English verbunden. Die Anwender der (Fremd)-Sprache sind mit ihren Geheimnissen (der Muttersprache, Anm. Gschrei) nicht vertraut und daher nicht in der Lage, ihre Bestandteile bis zu den Wurzeln zurückzuverfolgen..."
Wir kämpfen gerade selbst gegen die Störfeuer aus WPK, IDW und Kommission für QK. Dort wird behauptet, dass die Selbstvergewisserung bei der Nachschau bei Anwendung der ISAs nicht zulässig sei.

Zuletzt hatte sich Kollege Dirk Hildebrandt im wpwatch maßlos und zu Recht darüber aufgeregt, dass das IDW die ISA-Übernahme "vergeigt" hat und dies am gerade zurückgezogenen Entwurf des IDW PS 400 dargelegt.

 

Die Komplexität beim Zusammenspiel der Rechtsnormen beachten
Im aktuellen Betriebsberater 37/2017 nahm sich Prof. Hansrudi Lenz der ISA-Umsetzung durch das IDW an und kommt zu keiner positiven Gesamtaussage, um es mit den Worten des Bestätigungsvermerks zu sagen:

Neuer Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers – Beispiel für den deutschen Irrweg in der ISA-Umsetzung

Die Synthese seines Aufsatzes lautet:

Das Beispiel Bestätigungsvermerk belegt: Der vom IDW eingeschlagene deutsche Sonderweg bei der Umsetzung der ISA ist ein Irrweg.

Die Feststellung von Prof. Lenz sehen wir als eine "Einschränkung der Umsetzungsarbeiten", wenn nicht sogar diesem deutschen Sonderweg der Rechtssetzung ein Versagungsurteil ausgesprochen werden sollte. Die Abschlussprüferaufsichtsstelle ist aufgerufen, dies zu korrigieren.