wp.net Weihnachts-Newsletter 2017

 

Bericht über die Beiratssitzung am 01.12.2017

Wir blicken auf die letzte Beiratssitzung vor den Beiratswahlen 2018 zurück.
Die wichtigsten Themen dieser Beiratssitzung waren:

  • Die Genehmigung des Wirtschaftsplans,
  • die Berufung der Prüfungskommissionen und
  • der Aufgaben- und Widerspruchskommission jeweils zum 01.01.2019,
  • die Anträge auf Beitragssenkung ab 2018,
  • Aufwandsentschädigung an die Mitglieder des Beirats und
  • Fragenkatalog an den Vorstand zur Umsetzung der Reform.

Eine etwas längere Diskussion erlebten die drei vorliegenden Anträge aus dem wp.net-Kreis zur Senkung der Beiträge. Einmal ging es um die Senkung der Jahresbeiträge (aktuell 468,00 EUR), oder wie es der Antragssteller Michael Gschrei formulierte: "Rückzahlung überhöhter Beiträge aufgrund sachfremder Beitrags-Berechnungsgrundlagen in der Vergangenheit". Ein weiteres Thema war die Beendigung des Zweiklassenrechts bei den Ehrenamtsentschädigungen für die Teilnahme an Beiratssitzungen.

Ein längerer Fragenkatalog des Mitglieds Michael Gschrei an den Vorstand wegen der IDW-Facharbeit und der Umsetzung der EU-Prüferreform in den EU-Mitgliedsstaaten sollte beantwortet werden, was nicht so richtig gelang. Nachdem die Vorstandsfraktionen bereits den Antrag von Klaus Kaprolat auf eine 10%ige Beitragssenkung ablehnten, zog Michael Gschrei seinen Antrag, 2018 den Beitrag um 200,00 EUR zu senken, zurück. Eine breite Mehrheit fand der Antrag des Vorstands, das Zweiklassenrecht bei den Aufwandsentschädigungen zu beseitigen. Auch die Teilnehmer an den Beiratssitzungen werden zukünftig den Vorstandsmitgliedern gleichgestellt und erhalten eine Aufwandsentschädigung von 500,00 EUR pro Sitzung. Einen ausführlicheren Bericht zur WPK-Beiratssitzung erhalten Sie hier.

Ist denn schon Weihnachten? wp.net beschenkt seine Mitglieder!

Das Geschenk von wp.net an seine Mitglieder zu Weihnachten: Das Handbuch für die PraxisOrg. Es wurde um weitere Hinweise und Arbeitshilfen zum Geldwäschegesetz ergänzt. Bitte das Handbuch im Mitgliederbereich neu herunterladen. Steuerberaterkammer unterstützt! - "Servicewüste WPK"! Die WPK sollte sich ein Beispiel daran nehmen, was die Steuerberaterkammern zur Beachtung des GwG ihren Mitgliedern alles anbieten. Wir nennen diese mangelhafte Unterstützung ihrer Mitglieder: „Servicewüste Wirtschaftsprüferkammer“. Neues Beispiel. StBK Hessen! Diese versorgt ihre Mitglieder mit Regelungen und Arbeitshilfen zum Geldwäschegesetz. Darunter eine Musterdokumentation zu § 8 GwG. Ein Mitglied der StBK übersandte uns die Unterlagen. Dazu gehören

  • Anlage Musterdokumentation zu § 8 GwG: Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
  • Anlage Musterdokumentation zu juristischen Personen
  • Anlage Musterdokumentation zu natürlichen Personen
  • Merkblatt der StBK Hessen: Pflichten für Steuerberater nach dem Geldwäschegesetz
  • Auslegungs- und Anwendungshinweise der Steuerberaterkammer Hessen zum Geldwäschegesetz

In der Musterdokumentation übertreibt unserer Meinung nach die StBK Hessen jedoch etwas. Die Beschreibung der Vorgehensweise des Kopierens des Ausweises und die Beschreibung der Ablage in den Akten ist des Guten zu viel. Es muss reichen, das Datum der Identifizierung auf der Kopie des Ausweises anzubringen. Im Download Center des Mitgliederbereichs können Sie sich das aktualisierte QSHB PraxisOrg (inkl. Unterlagen der StBK Hessen) herunterladen, also inklusive Geldwäschegesetz. Entzippen Sie das Handbuch. Gehen Sie in der Übersicht auf Literatur oder Regelungen, dann zur Datei Geldwäsche.

Ein YouTube-Video zur Erwartungslücke

Anleger Albert wundert sich, dass Unternehmen mit einem uneingeschränkten Testat pleitegehen können. Aufgeklärt über das Phänomen „Erwartungslücke“ wird Albert vom Wirtschaftsprüfer Klaus Peter.

 

Von Klaus Peter erfahren Albert und die Zuschauer und Hörer in diesem 3-Minuten-Video, dass es eine Erwartungslücke deswegen gibt, weil das Testat keine Aussage über den wirtschaftlichen Zustand der Gesellschaft liefert, der Anleger dies aber fälschlicherweise vom Testat des Prüfers erwartet. „Den wirtschaftlichen Zustand des Unternehmens muss der Leser des Geschäftsberichts beim Lesen selber herausfinden", so Klaus Peter. Denn der Wirtschaftsprüfer bestätigt mit seinem Testat „nur“, dass die Zahlen und Berichte des Abschlusses mit dem Gesetz übereinstimmen. Wir meinen: Ob aber dann der Lagebericht mit der voraussichtlichen Entwicklung korrekt gewesen ist, wenn kurz nach Testatsdatum die Insolvenz droht, ist zu bezweifeln.

 

Das dreiminütige Video wurde uns vom Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung, an der FernUniversität in Hagen, von Herrn Prof. Dr. Gerrit Brösel zur Verfügung gestellt.

 

Wir wünschen gute Unterhaltung.

Rückblick 2017

ISAs wegen wp.net auch in Deutschland auf dem Vormarsch

Der EU-Gesetzgeber möchte die ISA; die EU-Kommission verschiebt die Annahme auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Das soll jemand verstehen! Vielleicht deswegen, weil in 26 von 28 Mitgliedsstaaten der EU die ISA bereits angewendet werden. Mehr oder weniger noch an die jeweilige nationale Rechtslage angepasst. Nur Frankreich und Deutschland verweigern sich noch den ISAs.

 

2016 hat wp.net mit Unterstützung des Kollegen Dr. Richard Wittsiepe in fünf Seminaren die Prüfung nach ISA vorgestellt.

 

Die Auswertung der Seminarreihe zeigte, dass es nicht ausreichend war, mittels eines Seminars und eines Handbuchs eine vollständige Unterstützung für die Anwender zu erreichen. Es wurde uns klar, dass es eines Fachgutachtens (FG) bedarf, um die ISAs mit den Ergänzungen durch das deutsche Recht in Einklang zu bringen und zusätzlich Klarstellungen zu treffen.

 

Der erste Entwurf unseres FG zur ISA-Prüfung wurde Ende März 2017 veröffentlicht. Zurzeit sind wir mit der Überarbeitung beschäftigt. Geklärt werden mussten u.a. Fragen zur Prüfung des Lageberichts, zur Prüfung des Risikomanagementsystems, zur IKS-Prüfung und zur Nachschau mittels Selbstvergewisserung. Anfang 2018 wird der neue Entwurf des FG zur ISA-Prüfung veröffentlicht.

IFAC droht wp.net mit Abmahnung

Überraschend war für uns auch die Einschaltung eines Anwalts durch die IFAC. Uns wurde anwaltlich im Mai 2017 auferlegt, die ISA nicht ohne die Genehmigung durch die IFAC zu nutzen (Bekanntlich sind wir alle über die WPK auch Mitglied bei der IFAC). Der IFAC-Anwalt behauptete, dass das Nutzungsrecht an den ISAs auch bei einer eigenen Übersetzung eines ISA-Standards dem IFAC zusteht. Nach dem Austausch mehrerer Schreiben und Mails hatte sich der Korrespondenzbedarf mit der IFAC dann erledigt. Man wird dieses Problem nun so lösen müssen, dass man in Aufsätzen die deutsche Interpretation der Originale darstellen wird und im FG auf ISA-Fußnoten ausweicht. Dies ist dann eine wissenschaftliche Arbeit und keine Übersetzung mehr. Die Folge der IFAC-Intervention war leider, dass wir die für Sommer/Herbst 2017 geplanten ISA-Seminare absagen mussten.

IDW erkennt Schwächen seiner ISA-Transformationen
und steigt auf ISA D um

Im September 2017 beschäftigte sich Prof. Hansrudi Lenz im BB mit der Vorgehensweise des IDW zum PS 400 und kommt zu dem Schluss, dass der deutsche Sonderweg der Umsetzung der ISA in PS ein Irrweg ist. WPK und APAS sollten den IDW-Pfad - wie andere EU-Mitgliedsstaaten - zu ihren Gunsten korrigieren. Kurze Zeit danach verkündet - für den Berufsstand völlig überraschend - das IDW das Ende der IDW Prüfungsstandards. Das IDW will „ISA Deutsch“ ("ISA D") einführen. Die Transformation der ISA in IDW PS hätte Schwächen gehabt, so IDW-Vorstand Dr. Feld. Bei der ISA D Version sehen manche Kollegen den Versuch des IDW, sich die Hoheit über die Feststellung der Prüfungsgrundsätze auch für die Post-PS-Zeit zu sichern. Dieser Griff des IDW über die Hoheit bei den ISA-Standards in Deutschland muss vom Berufsstand abgewehrt werden. Die fachlichen Regeln müssen vom Beirat der WPK verabschiedet, bzw. festgestellt werden.

IDW PS 400 mit zweigeteiltem Bestätigungsvermerk zurückgezogen

Das IDW hat im Dezember 2016 einen Entwurf des PS 400 zum Bestätigungsvermerk veröffentlicht. In seiner Eingabe dazu hat der WPK-Vorstand diese Zweiteilung unterstützt. wp.net hat dieser Zweiteilung jedoch eine Absage erteilt. Die Zweiteilung des Bestätigungsvermerks in einem Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und einen Vermerk über die Prüfung des Lageberichts wäre gewöhnungsbedürftig, aber mit dem HGB vereinbar, so die WPK. Das IDW verortet darin den Lagebericht unter sonstige gesetzliche Anforderungen und nicht als Teil der Rechnungslegung, wie dies wp.net sieht. Der Lagebericht gehört für wp.net zu den Financial Statements. § 322 I HGB spricht davon, dass das Ergebnis der Prüfung in einem BV zum Jahresabschluss zusammenzufassen ist. § 322 VI HGB verlangt, dass in dieses Prüfungsergebnis auch der Lagebericht einzuziehen ist.

 

Nun will das IDW im Dezember 2017 einen neuen Versuch unternehmen, sein angerichtetes Testats-Chaos vergessen zu machen.

Kammerversammlungen wurden nicht angenommen

Die von der WPO vorgesehenen Kammerversammlungen wurden inzwischen anscheinend so uninteressant abgehalten, dass der Berufsstand darauf verzichten will.

 

Deswegen beschloss wohl der Vorstand - entgegen § 59 Abs. 4 WPO - eine Renaissance der "WP-Versammlung" und verzichtet künftig auf regionale Kammerversammlungen. Diese Versammlung findet nun am 20. April 2018 in Berlin statt.

Schreckens-Szenarien bei Big4-Prüfern

In der amerikanischen Prüfungsaufsicht PCAOB kam es zu einem sog. Worst Case Szenario. Die KPMG stellte einen Mitarbeiter der PCAOB ein, der den nächsten PCAOB-Prüfungsplan bei der KPMG ausplauderte. Fünf Partner und der Chef der Prüfer mussten abtreten.

 

In der Accounting Today ist am 12.12.17 zu lesen, dass die Leitung der PCAOB ausgewechselt wird. Neuer Chairman wird William D. Duhnke III. Die SEC ernannte dazu weitere vier Board Mitglieder. Ob der Leitungsaustausch mit dem KPMG-Fall zu tun hat, darüber kann man nun nachdenken.

 

Die englische und amerikanische Prüferaufsicht verarbeiten seit Juni 2017 das British Telecom – Bilanzierungsdesaster. Die Anteilseigner handelten schon und tauschen die PwC gegen die KPMG aus. Der Kurs stürzte nach Bekanntwerden im Sommer 2017 von 380 auf 300 Pence ab.

 

In Süd-Afrika wurde im Korruptionsskandal um den Präsidenten und seinen indischen Freundeskreis „Gupta“ auch die KPMG erwischt. Die gesamte KPMG-Führung trat zurück. Die deutschsprachige Berichterstattung darüber beschränkte sich auf die FAZ und die Schweizer NZZ. Fortsetzung in diesem Punkt folgt, dieser Fall ist noch nicht ausgestanden.

 

 

Unser Dankeschön und Versprechen zum Jahresausklang 2017
Der WP-Mittelstand darf Anfang 2018 mit einem modifizierten FG zur ISA Anwendung und einem Prüfungshinweis zum Lagebericht für die mgr. und großen Kapitalgesellschaft rechnen. Dazu wird es von wp.net wieder ISA-Seminare geben.
 
Im Juni bis zum 10. Juli 2018 finden die Beiratswahlen 2018 statt. Dazu werden Sie in Bälde wieder öfters - nicht nur von uns - etwas hören.
 
Wir bedanken uns bei all jenen Mitstreitern, die sich 2017 für die rechte Sache der mittelständischen Wirtschaftsprüfung eingesetzt haben. Durch deren Unterstützung konnten wir für die mittelständische Wirtschaftsprüfung Aufmerksamkeit und Verbesserungen erzielen.
 
Wir verbinden unseren Dank mit der Bitte, uns auch 2018 weiter die Treue zu halten.
 
Wir wünschen Ihnen, Ihren Mitarbeitern sowie Ihren Angehörigen und Freunden eine besinnliche Rest-Adventszeit, ein friedvolles Weihnachtsfest und für das neue Jahr 2018 Gesundheit, Zufriedenheit und Erfolg.