Fakten zum Wirtschaftsprüfermarkt

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1. Drastische Abnahme bei den Abschlussprüfern durch gesetzgeberische Maßnahmen seit 2000

  • Die Einführung der Qualitätskontrolle 2000 im Mittelstand ohne Grund und Beachtung der Verhältnismäßigkeit (Gesetz on demand IDW/WPK, also Big4) hat den Bestand der Prüferpraxen um rund 20 Prozent auf heute rund 3800 Prüferpraxen schrumpfen lassen. Der Prozess geht unvermindert weiter!
  • Noch schneller und krasser verlief die Entwicklung bei den Prüfern gelisteter Unternehmen seit der Einführung der Sonderuntersuchung 2007. Hier hat sich der Prüferbestand um rund 60 Prozent auf unter 80 Prüferpraxen verringert. Auch hier hält der Rückzug des WP-Mittelstands aus dem Prüfermarkt unverändert an.
  • Da die Leitung der Aufsicht APAS seit Juni 2016 in den Händen von drei ehemaligen KPMG-Wirtschaftsprüfern liegt, erwarten wir eine Fortsetzung dieser Vertreibungslage.

 

Nachwuchs

2. Drastische Abnahme (50 Prozent) bei den Nachwuchszahlen seit zehn Jahren

Die Einführung des § 8a WPO zur WP-Ausbildung dient ausschließlich dem WP-Nachwuchs für die Big4. Ähnliche Erleichterungen gab es für den Mittelstand nicht. Eine Vielzahl von Big4-Partnern haben Honorarprofessuren erhalten und binden damit die Big4-Gesellschaften in die Lehre ein.

 

Berufsaufsicht

3. Konzentration nimmt aufgrund gesetzgeberischer Maßnahmen bei der Berufsaufsicht zu

  • Die Maßnahmen der Kommission für Qualitätskontrolle gegen mittelständische Prüferpraxen haben sich seit dem Amtsantritt der jetzigen APAK-Führung 2012 mehr als verdoppelt, obwohl die Maßnahmen eigentlich zurückgehen müssten.

 

Zahlreiche Skandale

4. Misstrauen gegenüber der eigenen Selbstverwaltung und Berufsaufsicht

Das Vertrauen der mittelständischen Wirtschaftsprüfung in die eigene Berufsaufsicht ist durch zahlreiche Skandale, u.a.

  • durch die Nichtbeachtung der Vorgaben des Bundesrechnungshofs zur Vergütung der APAK,
  • durch die unverhältnismäßige Verlängerung von Geschäftsführerverträgen,
  • durch exorbitante Ehrenamtsvergütungen im sechsstelligen Bereich an die ehrenamtliche Aufsicht,
  • durch viele Rechtsverstöße (rechtswidrige Übertragung der Sonderuntersuchung auf die APAK),
  • durch Missbrauch der Berufsaufsicht zur Einschüchterung und rechtswidriger Verfolgung durch reine Behauptungen

sehr geschwächt.

 

Aufstieg der Big4-Wirtschaftsprüfung

(Hinter)Gründe für den „Aufstieg“ der Big4-Wirtschaftsprüfung und den „Abstieg“ des WP-Mittelstands

  • (Falsche) Eingriffe des Staates und der Wirtschaftsprüferkammer zu Gunsten der Big4.
  • Durch unverhältnismäßige Regulierung und Honorarverfall (fehlende Gebührenordnung) entsteht ein miserables Berufsbild für den WP-Mittelstand; dies führt zu Nachwuchssorgen.
  • Starke Bindungen der Big4 und ihres Verbandes IDW an die CDU/CSU und die Ministerien. Aktuell sitzen drei ehemalige bzw. aktive Wirtschaftsprüfer für die CDU/CSU im Bundestag und machen erfolgreiche Lobbyarbeit für Big4. Die Ergebnisse der WPO-Reform bestätigen die Eingriffe.
  • Intransparente Berufsaufsicht macht die Mängel der Big4-Prüfer nicht öffentlich. Damit wird ein Qualitätswettbewerb unterbunden. Die Finanzkrise wurde nach Meinung der EU-Kommission wegen der mangelhaften Prüfungen und Berichterstattung der Big4 mitverursacht.
  • Die hohe Konzentration zu Gunsten der Big4-Gesellschaften ist für ein Kammerwesen mit vielen kleinen freiberuflichen Praxen völlig ungeeignet.

 

Marktmacht Big4

Risiken durch die inzwischen riesige Marktmacht der Big4

  • Big4 wird durch das finanzstarke IDW (Beitragshöhe der Big4: 60 Prozent) gestärkt. Die Abhängigkeit von den Big4 bedeutet: Wer zahlt bestimmt, welche Musik gespielt wird!
  • Wegen Big4-Klauseln in Unternehmenssatzungen und –verträgen kommt der WP-Mittelstand bei Ausschreibungen kaum bis gar nicht zum Zug.
  • Marktbereinigung ist auch ein Unternehmensziel der Big4: PwC-Chef Prof. Winkeljohann erklärte 2010 beim Amtsantritt in der FAZ vom 30. Juni 2010 sinngemäß: „Prüfung ist das Geschäft für die Big4, andere Prüfer sind nur noch Boutiquenprüfer“.
  • Der Einsatz der Regulierung zur Marktbereinigung läuft seit 2000. Die EU-Vorgaben zur Wirtschaftsprüfung werden für massive und unverhältnismäßige Inländerdiskriminierungen (siehe Jahrbuch des Kammer- und Berufsrechts 2014, Prof. Kluth) missbraucht.
  • Big4 sind nicht nur eine wirtschaftliche Macht, sondern betreiben ihre Tätigkeit als Gewerbe und sind aufgrund ihres Einflusses eine politische Macht. Sie sind nicht nur Berater der Wirtschaft, sondern auch Berater der Regierung. Diese Macht wurde bei der Regulierung 2012 bis 2016 ungehemmt eingesetzt (siehe Monitor-Sendung am 13. August 2015). Dadurch gibt es keine marktgerechten Qualitätssicherungsmaßnahmen wie Honorarordnung, gemeinsame Prüfungen, angemessene Rotation sowie Trennung von Beratung und Prüfung beim gleichen Mandat. Drei ehemalige Wirtschaftsprüfer der KPMG leiten die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS). Damit kontrolliert sich die KPMG selbst. Wer naiv ist, darf glauben, dass die Beziehungen der drei Wirtschaftsprüfer zur KPMG abgekühlt sind.
  • Kooperationen mit großen Medien (Verband der deutschen Zeitschriftenverleger, Handelsblatt) schafft positives Bild in der Presse für Big4. Wahrnehmung und reale Qualität klaffen stark auseinander.

 

Rechtsaufsicht

Mängel bei der Berufsaufsicht

  • Personelle Verquickung in der Berufsaufsicht mit den Big4. Alle Inspektoren der Aufsicht Sonderuntersuchung und die Leiter der Aufsicht APAS sind ehemalige Big4-Wirtschaftsprüfer. Dies führt einerseits zur Selbstbeaufsichtigung der KPMG durch ihre ehemaligen Wirtschaftsprüfer und auch zur „Schikane-Aufsicht“ gegenüber dem WP-Mittelstand, wenn unrechtmäßige Berufsaufsichtsmaßnahmen beschlossen werden.
    Nachweis: Das Landgericht Berlin hat 2014 und 2015 begonnen, Maßnahmen der Berufsaufsicht (sog. Rügen) aufzuheben, die auf Betreiben der Abschlussprüferaufsichtsstelle durch die Berufsaufsicht der WPK gegen Wirtschaftsprüfer verhängt wurden. Die Aufsichtsmaßnahmen zeigen massive Verstöße gegen rechtsstaatliche Rechtsprechungsgrundsätze. Uns liegen dazu zwei anonymisierte Beschlüsse des Landgerichts Berlin vor.