ISA Bestätigungsvermerk

ISA-IKS-IT-Prüfung

 

Der Bestätigungsvermerk nach ISA 700 steht im Einklang mit HGB 

Nach § 322 Abs. 1 HGB hat der Abschlussprüfer das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss oder Konzernabschluss zusammenzufassen. § 322 Abs. 6 HGB weist darauf hin, dass dieser eine Bestätigungsvermerk auch die Beurteilung des Lageberichts zu enthalten hat.


Aus diesem Grund kommt eine Zweiteilung des Bestätigungsvermerks in der Form eines Bestätigungsvermerks für den Jahresabschluss und zusätzlich eines gesonderten Bestätigungsvermerks für den Lagebericht nicht in Betracht. Mehrere Bestätigungsvermerke mit unterschiedlichen Aussagen, etwa uneingeschränkter Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss und Versagung oder Einschränkung des Lageberichts stellen kein Gesamturteil im Sinne von § 322 HGB dar und verstoßen gegen § 322 HGB.

 

Der aktuell gültige ISA 700 „Forming an Opinion and Reporting on Financial Statements“ wurde 2015 überarbeitet und ergänzt. Dieser ISA 700 (rev) wird begleitet vom neuen ISA 701 „Communicating Key Audit Matters in the Independent Auditor's Report”. Dieser ISA ist für den Bestätigungsvermerk einer PIE-Prüfung anzuwenden. Ebenfalls überarbeitet wurden ISA 705 „Modifications to the Opinion in the Independent Auditor's Report” und ISA 706 „Emphasis of Matter Paragraphs and Other Matter Paragraphs in the Independent Auditor's Report”.

Stellen sich Fragen zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist ISA 570 rev. (Going Concern) anzuwenden (Ergänzungen zum Bestätigungsvermerk gibt es im Anhang zum wp.net-Fachgutachten).

 

Der geänderte ISA 700 berücksichtigt auch die Anforderungen von § 317 Abs. 4a HGB, da er keine Aussagen des Abschlussprüfers zur Fortführung des Unternehmens sowie zur Art der Unternehmensführung mehr enthält. Aussagen zur Unternehmensfortführung sind im Abschnitt zu den Verantwortlichkeiten der Geschäftsführung enthalten.

 

Die geänderten ISA-Standards sind auf Abschlussprüfungen für Jahresabschlüsse anzuwenden, die nach dem 15. Dez. 2016 enden. Sie betreffen damit die Abschlussprüfungen zum 31. Dezember 2016.

 

Muster verschiedener Bestätigungsvermerke finden Sie als Anlage zum wp.net-Fachgutachten auf der Website von wp.net (ab Frühjahr 2017 erhältlich).