Versprochen, gebrochen!

CDU/CSU/SPD  brechen ihr Wort!
CDU/CSU/SPD halten wenig von Zusagen!

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU/SPD 2013 - ein Beitrag zur Politikverdrossenheit!

 

Mit dem Versprechen

Wir wollen EU-Vorgaben 'eins zu eins' umsetzen.

trat die Große Koalition von CDU/CSU und SPD mit Angela Merkel im Herbst 2013 an.

Hoffnungsschimmer auf eine 1:1-Umsetzung der RL für den WP-Mittelstand nur von kurzer Dauer!

Der völlig überzogene europäische Einzelweg der Regierung Schröder bei den WP-Reformen 2000 bis 2007 hätte mit der EU-Richtlinie 2014 korrigiert werden können. Doch leider hatte die EU-Richtlinie 2014 einen gravierenden Geburtsfehler. Die EU-Richtlinie war eine Mindestharmonisierung und keine Vollharmonisierung. Damit wurde das ganze WP-Reform-Gestaltungspotenzial auf die nationalen Gesetzgeber übertragen. Dieser versprach die 1:1-Umsetzung, tat aber das Gegenteil.

 

Hoffnung schwindet: Der für die WPO-Novelle zuständige Ministerialrat im BMWi bekommt Autorenvertrag vom IDW-Verlag.

 

Unsere Hoffnung auf eine seriöse und demokratische Umsetzung der EU-Richtlinie schwand drastisch, als der Autorenvertrag des für die EU-Reform zuständigen Ministerialrats Herrn Dr. Alexander Lücke, BMWi mit dem Verlag des Big4-Verbands, Institut der Wirtschaftsprüfer, bekannt wurde.

 

Unser letzter Hoffnungsschimmer stand noch im Koalitionsvertrag der Regierung Merkel:

„Wir wollen EU-Vorgaben 'eins zu eins'. Die 1:1-Umsetzung sichert auch Chancengleichheit im europäischen Binnenmarkt. Noch bestehende Hindernisse müssen beseitigt werden, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Selbstständige und Freiberufler stehen als wesentlicher Teil des Mittelstands im Fokus unserer Wirtschaftspolitik.“

 

Dazu Minister Schäuble zu einem wp.net-Vorstand: "Glauben Sie nicht alles, was im Koalitionsvertrag steht!"

Das im Dezember 2015 vom Bundestag beschlossene Gesetz, das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) löschte unsere letzten Hoffnungen. Die federführenden Abgeordneten, Dr. Heider von der CDU/CSU-Fraktion und der erst 2013 in den Bundestag gewählte Mathias Ilgen von der SPD hatten gegen den WP-Mittelstand ganze Arbeit geleistet. Das Gesetz ist gespickt mit Inländerdiskriminierungen und mit einem Verfassungsverstoß, so unser Rechtsgutachter Herr Prof. Kluth.

 

Warum sich die Große Koalition nicht an die versprochene 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie gehalten hat, fragte ein wp.net-Vorstandsmitglied und CDU-Mitglied den Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble bei einer Wahlveranstaltung in Baden-Württemberg "... glauben Sie nicht alles, was im Koalitionsvertrag steht." Danke, Herr Schäuble für diese Wählertäuschung.

 

Inländerdiskriminierungen am Fließband

 

Folgende Aussagen von Herrn Dr. Heider im Bundestag ordnen wir unter Realitätsverlust ein:

"Wir haben die Umsetzung deshalb von Anfang an unter die Leitlinien gestellt:

Erstens einer Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Regelungen,

zweitens einer mittelstandsfreundlichen Ausgestaltung und
drittens der Gewährleistung einer funktionierenden Selbstverwaltung."

 

Nichts vom dem was Dr. Heider am 17.12.2015 im Bundestag sagte, trifft zu. Doch prüfen Sie selbst:

 

Obwohl der Gesetzesentwurf eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie 2014/56/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vorgibt, gehen die getroffenen Regelungen an vielen Stellen über die Richtlinie hinaus. Im Vergleich zu den Mindestvorgaben der Richtlinie bereits bestehende „Überregulierungen“ des deutschen WP-Berufsrechts werden nicht im Sinne des Small Business Act zurückgeführt, sondern von der CDU/CSU/SPD noch verschärft. Dies führt zu weiteren inländerdiskriminierenden Effekten, die insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Wirtschaftsprüferpraxen gefährden können.  Einzelbeispiele sind:

  1. Die EU-Richtlinie (RL) sieht für die Qualitätskontrolle nach Art. 29 eine Überprüfung des Qualitätssicherungssystems (QSS) der WP-Praxis vor, jedoch ohne nochmals den Prüfungsauftrag der WP-Praxis in Einzelschritten nachzuvollziehen. Vom Verfahren her ist die Qualitätskontrolle nach der EU-Richtlinie seit 2005 eine Prüfung der Angemessenheit des für die Durchführung von Abschlussprüfung eingerichteten QSS. Deswegen nennt die englische Version der Richtlinie die Qualitätskontrolle „Quality assurance systems“.

  2. Der deutsche Gesetzgeber hat keine Prüfung dergestalt vorgenommen, warum er sich für die Inländerdiskriminierungen entschieden hat. Der Gesetzgeber hat sich vielmehr bei der QK an das das Modell der Sonderuntersuchung angelehnt. Damit hat er mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Nach der EU-RL stand nicht die Qualitätskontrolle zur Regulierung an, sondern wegen den Mängeln der Prüfung im Vorfeld der Finanzkrise das mängelbelastete Big4-Prüfungsmodell. 

  3. Der deutsche Gesetzgeber hat sich für eine Aufsicht über die Prüfer für Qualitätskontrolle (PfQK) entschieden, obwohl dies die EU-Richtlinie gerade nicht fordert. Damit stellt die Koalition in einem weiteren Fall die Qualitätskontrolle der Sonderuntersuchung gleich. 

  4. Nach der RL muss der PfQK kein Abschlussprüfer sein, jedoch neben einer fachlichen Ausbildung einschlägige Erfahrungen im Prüfungswesen besitzen. Deutschland verlangt dagegen vom PfQK die Registrierung als Abschlussprüfer. Nicht einmal der Sonderuntersucher der APAS haben diese.

  5. Die Richtlinie verlangt eine Überprüfung von ausgewählten Prüfungsunterlagen, wie Planung oder Strategie, aber keine Überprüfung der Prüfungsnachweise, jedoch keine nochmalige Abschlussprüfung. Dies verlangt die EU-VO nur für die Sonderuntersuchung bei den Prüfern von gelisteten Unternehmen.

  6. Die Richtlinie verlangt vom PfQK einen Bericht über die QK, der von der Behörde (WPK) - zwecks Einleitung von Maßnahmen - verarbeitet wird. Die RL verlangt nicht, dass die WPK die QK nachvollziehen können muss. Die Feststellungen des PfQK sind für die RL ausreichend. 

  7. Die Richtlinie verlangt keine Beaufsichtigung der PfQK durch die Kommission für QK. Die Große Koalition kann sich scheinbar eine Tätigkeit ohne mehrfache Beaufsichtigung des Prüfers gar nicht vorstellen. Dazu werden sogar Falschaussagen bemüht. In der Gesetzesbegründung wird behauptet, die RL würde eine stärkere Beaufsichtigung des PfQK fordern. Diese Forderung ist frei erfunden. 

  8.  Usw…