Mit der Abschlussprüfung auch Geld verdienen?

 

Ja, wenn Sie ISA einsetzen!

Für die EU-Regierungsstellen sind die International Standards on Auditing (ISA) die Prüfungsstandards schlechthin, vor allem weil diese hohe Qualität gewährleisten:

Durch die Anwendung der ISAs sollen die internationale Vergleichbarkeit sowie eine einheitliche Urteilsqualität der in der EU durchgeführten Abschlussprüfungen gefördert werden. Die sachgerechte Anwendung der ISA in Abhängigkeit von Größe und Komplexität der zu prüfenden Einheiten sichert eine verhältnismäßige Abschlussprüfung, stellen die österreichischen Kollegen in Ihrem Fachgutachten zur Durchführung von Abschlussprüfungen fest. Österreich ist einer der 25 EU-Staaten, die bislang die ISA schon adaptiert haben.

 

Kennen Sie die ISA-Vorteile?

  • Die EU-Reform der Abschlussprüfung 2014/2016 basiert vollständig auf dem ISA-Prüfungsansatz.
  • Aussagekräftiger Bestätigungsvermerk, der auf dem AReG 2016 basiert.
  • Die ISA enthalten in vielen Standards konkrete Vorgaben für eine Skalierung der Abschlussprüfung. Zwei Aspekte sind hervorzuheben:
    Einmal die Prüfung einer kleinen organisatorischen Einheit auf Seiten des Mandanten, was in aller Regel bei Personenunternehmen - auch bei größeren - der Fall ist,
    sowie die Prüfung durch den verantwortlichen Abschlussprüfer selbst mit einem kleinen Prüfungsteam.
    Liegt nur eine dieser Voraussetzungen vor, kommt es zu erheblichen Rationalisierungseffekten - insbesondere in der Dokumentation. Folge: Eine deutliche Entbürokratisierung der Prüfung.
  • Eine IT-Systemprüfung ist kein notwendiger Bestandteil einer ISA-Abschlussprüfung. Insbesondere wenn der Mandat Standardsoftware einsetzt, ist in aller Regel eine IT-Systemprüfung nicht erforderlich.
  • Die ISA geben den aussagebezogenen Prüfungshandlungen (Einzelfallprüfungen und analytische Prüfungshandlungen) den Vorzug vor den sog. Funktionsprüfungen und führen dazu den Ansatz der Financial Performance ein. Dadurch wird es möglich, die Prüfung des Internen Controll Systems auf ein Minimum zu reduzieren. Im neuen Bestätigungsvermerk nach ISA 700 wird deshalb konsequent keine Aussage mehr zum IC-System gemacht. Auch spielt es keine Rolle, wie der Vorstand sein Geschäft betreibt. Dieser Ansatz hat 2016 über die EU-Richtlinie Eingang in § 317 Abs. 4a HGB gefunden.

 

Umsteigen auf ISA! 
Und Sie verdienen wieder Geld mit der Abschlussprüfung!

Bereits in 25 Ländern der EU sind die ISA der gültige Prüfungsstandard für alle Abschlussprüfungen. Die freiwillige Anwendung ist nach Mitteilung der WPK vom 7. Mai 2015 natürlich auch in Deutschland zulässig.