EU-Kommissar Barnier als Bettvorleger gelandet

Merkel-Regierung hat Barnier im Stich gelassen!

 

Im Herbst 2010 erreicht die Finanzkrise von 2007 doch noch die Welt der Big4-Wirtschaftsprüfung.

 

Mit dem EU-Grünbuch – Lehren aus der Krise - gab der Binnenkommissar Michel Barnier 2010 den Startschuss zur Aufarbeitung der unrühmlichen Rolle der Abschlussprüfer der Müllkredit-Banken, wie KPMG mit der HRE oder die PwC mit der SachsenLB, im Vorfeld der Finanzkrise. Auf den Höhepunkt der Krise im Okt. 2008 bis Okt. 2009 wurden 4,6 Billionen EUR an Steuergelder für Bankenstützungen aufgewandt. Damit begründet die EU-Kommission 2011 zur Abschlussprüferreform.

 

Alle Komponenten des Finanzsystems sollten verbessert werden, stellte die EU-Kommission in ihren Papieren fest, dazu gehörte auch die Abschlussprüfung trotz mangelhafter Transparenz der sog. Produkte nur uneingeschränkte Testate erteilte.

 

Die Abschlussprüfung sollte solide werden, um Marktvertrauen wiederherzustellen. Uneingeschränkte Testate auf der Basis von Plausibilisierungen der Werteansätze von Vermögensposten und uneingeschränkte Testate trotz mangelhafter Transparenz der Produkte, wie CDOs, die Massenvernichtungswaffen des Finanzsystems, sollten der Vergangenheit angehören.

 

Sechs Jahre nach Ausbruch der Finanzkrise beschrieb das Handelsblatt die Reformbemühungen des damaligen EU-Kommissars Michel Barnier wie folgt:

 

„Als wilder Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet“.

 

Die vier Reformziele wurden in Deutschland auf den Kopf gestellt.  In der Folge wurde die Umsetzung der EU-Reformen in Deutschland zum Umsatztreiber der Big4. Die massive Beratung neutralisiert die Prüfung.

 

Welche Ziele verfolgte die EU-Reform der Abschlussprüfung ?
  1. Auflösung der Oligopolstrukturen auf dem Markt für Abschlussprüfungen im Bereich der Börsen-Unternehmen1 sowie die Verhinderung eines Oligopols im Nicht-Börsen-Segment durch eine Angebotserweiterung.

  2. Stärkung der Unabhängigkeit der Prüfer selbst sowie die der Prüferaufsicht.

  3. Europaweite Vereinheitlichung des Qualitätssicherungssystems für die gesetzliche Abschlussprüfung durch Einführung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing - ISAs)

  4. Stärkung des Prüfungsausschusses2 bei der Auswahl und Kontrolle der Abschlussprüfer sowie die Schaffung der Möglichkeit, zusätzliche Sachverständige und Wirtschaftsprüfer zur Stärkung der Prüfungsqualität zu beauftragen.